Produktinformationen "Wandtafel "Sicherer Versand von Lithiumbatterien Straße/Schiene/See""
So bringen Sie Lithium-Ionen-Akkus und Lithium-Metall-Batterien sicher von A nach B.
Auf der Basis einer zentralen Entscheidungshilfe zeigt Ihnen die Wandtafel, worauf es beim Versand von Lithiumzellen/-batterien besonders ankommt, damit Sie gefahrgutrechtlich auf der sicheren Seite sind. Das deckt alle Transportfälle auf der Straße ab, ebenso den Schienen- oder Seeweg. Beispielbilder schärfen den Blick dafür, was unter welche UN-Nummer fällt.
Mit einigen Schlüsselfragen bringt die Entscheidungshilfe Versender und Verpacker direkt in die richtige Spur:
- Sind die Zellen/Batterien defekt oder beschädigt? Dann gelten – je nach Grad der Beschädigung – teilweise sehr strenge Anforderungen (gemäß SV 376, P 911, LP 906), die kurz aufgelistet sind. Spezialverpackungen sind zu wählen, die eine Selbstentzündung der Zellen/Batterien abfangen können.
- Für das Batterie-Recycling und den Prototypen-Versand gelten wieder andere Regeln: SV 377 und P 909 für die Entsorgung, SV 310, P 910 für die Prototypen.
- Ebenso bei kleinen Batterien/Knopfzellen – hier gibt es Erleichterungen (SV 188). Doch es sind nach wie vor einige Grundregeln einzuhalten.
- Natürlich stehen auch die Vorgaben für den regulären Versand gemäß P 903 und LP 903 auf der Wandtafel.
Für alle diese Fälle beantwortet diese Wandtafel kurz und klar folgende Fragen:
- Welchen Anforderungen muss die gewählte Verpackung entsprechen?
- Wie ist das Versandstück zu kennzeichnen?
- Welche Einträge müssen im Beförderungspapier stehen?