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Teleskopstapler - aber sicher!

Produktinformationen "Teleskopstapler - aber sicher!"

Lehrgang zum Bedienen von Teleskopstaplern Stufe 1/2a/2b nach DGUV 308-009

Haupt / Trautmann, 2. Auflage 2022, 80 Seiten

So bilden Sie angehende Teleskopstaplerfahrer optimal aus!

Jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt, muss über Fahrerinnen und Fahrer verfügen, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei geländegängigen Staplern mit veränderlicher Reichweite (Teleskopstaplern) zu.

Teleskopstapler werden in Verbindung mit verschiedenen Arbeitseinrichtungen sehr vielfältig eingesetzt. Beispielsweise werden Teleskopstapler außer mit Gabelzinken häufig mit Ladeschaufeln oder Lasthaken ausgerüstet. Wird an Stelle der Gabelzinken eine Arbeitsbühne angebracht, wird das Gerät zur Hubarbeitsbühne. (aus: DGUV 308-009, DIN EN 1459-3)

Nicht jede/jeder darf und kann daher mit einem mobilen Arbeitsmittel und speziell mit einem Teleskopstapler fahren – auch dann nicht, wenn sie/er schon lange einen Kfz-Führerschein besitzt. Sie/Er würde sich und andere in Gefahr bringen!

Der Inhalt dieses Schulungsheftes deckt die Anforderungen der allgemeinen Qualifizierung (Stufe 1) sowie der Zusatzqualifizierung für drehbare Oberwagen und Kranbetrieb (Stufe 2a) und Einsatz als Hubarbeitsbühne (Stufe 2b) gemäß DGUV-Grundsatz 308-009 ab. Die betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung (Stufe 3) kann naturgemäß nur im Betrieb oder auf der Baustelle durchgeführt werden und ist nicht Bestandteil dieser Unterlage.

Der DGUV-Grundsatz 308-009 soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Teleskopstaplern zu befähigen.

Dieses Schulungsheft ist eine optimale Unterstützung bei der Ausbildung.