Infokarte ADR-Ausrüstungs-Check für Fahrer

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Gefahrguttransport-Ausrüstungkontrollen: Sprachbarriere ade – sicher verständigen!

Als Gefahrgut-Versender sind Sie verpflichtet, vor dem Beladen des LKW (bzw. Befüllen von Tankwagen) mit Ihrem Gefahrgut zu prüfen, ob der Fahrzeugführer Gefahrgut fahren darf und ob er die gemäß ADR erforderliche Ausrüstung dabei hat. Gefahrgutfahrer müssen bei Kontrollen neben der Fahrzeug- und Gefahrgutausrüstung auch die notwendige persönliche Schutzausrüstung bei sich haben.
Doch wie klappt die Verständigung, wenn der Fahrer kein oder kaum Deutsch spricht?

Die praktische Infokarte ADR-Ausrüstungs-Check für Fahrer zeigt und benennt die wichtigsten 12 Ausrüstungsgegenstände gleich in 26 Sprachen:

Bosnisch, Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Niederländisch, Niederländisch (wie es in Belgien gesprochen wird), Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch/Moldawisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ungarisch

Die Begriffe in den verschiedenen Sprachen sind mit den KFZ-Kennzeichen der Länder versehen, in denen die entsprechende Sprache gesprochen wird. Ein Blick auf das Kennzeichen und einer auf die Infokarte – und Sie haben den passenden Begriff parat. Die benannten Ausrüstungsgegenstände sind:

  • Feuerlöscher
  • Unterlegkeil
  • Schaufel
  • Zwei selbststehende Warnzeichen
  • Augenspülflüssigkeit
  • Augenschutz
  • Warnweste
  • Tragbares Beleuchtungsgerät
  • Schutzhandschuhe
  • Notfallmaske mit Filter
  • Kanalabdeckung
  • Auffangbehälter

Verpackungseinheit 10 Stück

Mengenpreise auf Anfrage