Produktinformationen "GWS®-TSÖ I Prüflehre"
Die Prüflehre zur TSÖ I
Um der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zu genügen, ist die Türsicherung I (TSÖ) bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zu prüfen.
Der Anwender sollte bei jedem Einsatz eine Sichtkontrolle auf erkennbare Beschädigungen durchführen.