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GWS®-TSÖ I Prüflehre

Produktinformationen "GWS®-TSÖ I Prüflehre"

Die Prüflehre zur TSÖ I

Um der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zu genügen, ist die Türsicherung I (TSÖ) bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine Befähigte Person zu prüfen.
Der Anwender sollte bei jedem Einsatz eine Sichtkontrolle auf erkennbare Beschädigungen durchführen.