Product information "Wandtafel "Zusammenladen und -lagern""
Zusammenladen und –lagern: Alles auf einen Blick!
Sie arbeiten im Lieferverkehr und müssen Waren zusammenlagern und -laden? Wissen Sie, was Sie dabei alles beachten müssen, z. B. welche Mengengrenzen es bei der Lagerung gibt oder welche Waren getrennt gehalten werden müssen? Dann sollten Sie diese Wandtafel bei sich hängen haben, damit Sie über die Möglichkeiten bei der Zusammenladung bzw. –lagerung informiert sind.
Und das ist auf der Wandtafel zu sehen:
Straßen- und Schienenverkehr (ADR und RID):
Wissen Sie, welche mit einem bestimmten Gefahrenzettel versehene Waren Sie zusammenladen dürfen? Auf unserer Wandtafel sind die verbotenen bzw. erlaubten Möglichkeiten im Straßen- und Schienenverkehr graphisch anschaulich aufbereitet. So sehen Sie auf einen Blick, was geht und was nicht!
Luftverkehr (IATA-DGR)
In Abhängigkeit vom Gefahrzettel werden auch hier die erlaubten bzw. verbotenen Möglichkeiten der Zusammenladung dargestellt. Im Luftverkehr muss manche Ware auch in Festlegung durch die jeweilige Fluggesellschaft getrennt gehalten werden – auch dieser Aspekt wird betrachtet.
Seeverkehr (IMDG-Code)
LKW/Güterwagen/Container: Neben den erlaubten bzw. verbotenen Möglichkeiten der Zusammenladung in Abhängigkeit vom Gefahrzettel gibt es im Seeverkehr auch die Einschränkung, dass die zuständige Behörde entscheidet, ob Waren zusammen transportiert werden dürfen. Auch diese Kategorie erkennen Sie auf einen Blick durch ihre graphische Umsetzung mittels eines orangen Feldes. Solche Stoffe, bei denen eine generelle Aussage nicht möglich ist, sind mit einem Fragezeichen markiert. Natürlich wird auch erklärt, wie Sie dennoch zu einer Entscheidung gelangen.
Ostseeverkehr mit einer geringen Wellenhöhe (MoU)
LKW/Güterwagen/Container: Auch im Ostseeverkehr gibt es neben den einfachen Verboten und Erlaubnissen Stoffgruppen, bei denen keine generelle Aussage möglich ist. Auch hier kennzeichnet unsere Wandtafel diese mit einem Fragezeichen, gibt Ihnen aber gleichzeitig einen Tipp, wo Sie diese Information erhalten.
Zusammenlagerung nach TRGS 510
In Abhängigkeit von Lagerklasse und Gefahrzettel werden die erlaubten und verbotenen Möglichkeiten dargestellt. In einer Zusatztabelle werden die vom Gesetzgeber ausgearbeiteten Mengenabhängigkeiten beschrieben und zusätzliche Vorschriften, die bei z.B. für Explosivstoffe zu beachten sind, aufgeführt.
Tabelle A: LGK 2A
Diese Tabelle beantwortet die Frage, unter welchen Voraussetzungen entzündbare, oxidierende, inerte und akut toxische Gase zusammengelagert werden dürfen.
Tabelle B: LGK 8
Wissen Sie, welche Säuren man zusammenlagern darf? In Tabelle B auf unserer Wandtafel wird dieser Sachverhalt von Ameisensäure bis hin zu Schwefelsäure abgehandelt.
Die Wandtafel eignet sich außerdem gut für Schulungszwecke.
Die stabile Beleistung und Aufhängevorrichtung garantieren für einen langfristigen Einsatz.